- Wir über uns
- Heizung
- Sonnenhaus
- Sanitär
- Elektro
- Steuerungstechnik
- Aktuelles: Tipps
- Sonstiges
- Kontakt
- Impressum
Förderungen für ein Sonnenhaus |
|
|
Fördersätze für solarthermische Anlagen und Biomasseheizungen. Die jeweils aktuellen Förderrichtlinien können Sie auf der Seite www.bafa.de herunterladen. Förderbeispiel für ein Sonnenhaus (Neubau):
| |
|
Im Beispiel wurde der Effizienzbonus Stufe 2 zugrunde gelegt. Weitere Förderungsmöglichkeiten für Sonnenhäuser bestehen nach wie vor durch günstige Kredite über die KfW beziehungsweise einen Tilgungserlass. Zu beachten ist bei einer Kombination von BAFA- und KfW-Fördermöglichkeiten, dass einige Förderungen nicht miteinander kumulierbar sind. Im Zusammenhang mit Sonnenhäusern ist vor allem der Tilgungserlass für große Wärmespeicher ab 20.000 Litern Speichervolumen interessant. Hier werden 250 € pro m 3 erlassen, maximal jedoch 300.000 €. Hiervon können aber nur Mehrfamilien-Sonnenhäuser (ab 3 Wohneinheiten) oder Funktionsgebäude profitieren.
|
|
|
KWF-Förderprogramme für energiesparendes Bauen und SanierenDie Förderprogramme " Energieeffizient Bauen " und " Energieeffizient Sanieren " der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) sind weiterhin besonders interessant für Sonnenhäuser und Altbausolarisierungen, bei denen ein - gegenüber den EnEv-Mindestanforderungen - verbesserter Dämmstandard erreicht wird. Änderungen mit Einführung der EnEv-2009 ab 1.10.2009 Hier eine Übersichtüber die neuen Regelungen ( Stand 28.09.2009) Die technischen Anforderungen für Kredite und Zuschüsse werden im Vergleich zu den vorher geltenden Förderstufen nicht bzw. nur moderat verschärft. Zudem gilt bis Ende des Jahres eine Übergangsregelung. Darüberhinaus werden aber trotzdem neue Förderstufen mit erhöhten Anforderungen (und entsprechend höheren Fördersätzen) eingeführt: Für den Neubau gibt es ab 1.1.2010 wieder ein „ Effizienzhaus 55 “ , was also bedeutet, daß der Primärenergiebedarf gegenüber den Mindestanforderungen der EnEv 2009 um 45% unterschritten werden muß. Beim HT‘ ist man großzügiger, dieser muß nur um 30% unterschritten werden. Das bedeutet also für ein freihstehendes Wohnhaus mit höchstens 350 m² Energiebezugsfläche, daß H T ‘ maximal 0,40 x 70% = 0,28 betragen darf. Dieser Wert entspricht dem Mindest-Dämmstandard für ein Sonnenhaus. Für den Altbau heißt die höchste Förderstufe nun " KFW-Effizienzhau 85" (Primärenergiebedarf 15% < EnEv-Neubau) ; hier wird ein Dämmstandard (H T ‘) gefordert, der genau dem Neubaustandard nach EnEv 2009 entspricht. Dies entspricht dem Sonnenhaus-Kriterium bei Altbausolarisierungen.
|
|
|
Förderrichtlinien und Anträge sind erhältlich bei: | |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Tel. 0 61 96 / 9 08- 625 (-0); Fax 0 61 96 / 9 08 800
www.bafa.de - KfW
- Tel. 0 18 01 / 33 55 77
www.kfw.de
weitere Informationsdienste:
- Deutsche Energie-Agentur GmbH
- Tel. 0800 / 73 67 34 (24-Stunden-Hotline)
www.deutsche-energie-agentur.de - Bundesministerium für Wirtschaft, Technologie (BMWi), Förderdatenbank des Bundes
- Informationen über Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder und der EU
www.bmwi.de - BINE-Informationsdienst
- Bürgerinformation Neue Energietechniken, Nachwachsende Rohstoffe, Umwelt - Fachinformationszentrum Karlsruhe
www.bine.info
Vorstehende Inhalte sind vom SONNENHAUS-INSTITUT e.V. zur Verfügung gestelt worden.


