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Bundesweite Förderungen in Deutschland

Der Einbau von Pelletheizungen und Solaranlagen wird in Deutschland staatlich gefördert.

Die genauen jeweils gültigen Förderrichtlinien entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (www.bafa.de) und der KfW (www.kfw.de). Die unten aufgeführten Hinweise bieten nur eine Übersicht und geben keine Gewähr auf Rechtsverbindlichkeit.

Das Marktanreizprogramm der Bundesregierung gewährt über die BAFA Investitionszuschüsse, die neben einer Basisförderung auch Effizienz- und Innovationsboni umfassen und entsprechend modular kombinierbar sind. Grundlage hierfür sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 01. März 2009.
Weitere Informationen finden Sie hier!

Daneben gibt es für Solaranlagen > 40 m² und Biomasseheizungen > 100 kW KfW Kredite mit Tilgungserlass.

Seit dem Jahr 2007 wird im Bereich der „Basisförderung“ ein vereinfachtes, bürgerfreundliches und effizienteres Förderverfahren angewandt. Für den Antragsteller entfällt die Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim <acronym title="Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle">BAFA</acronym> zu stellen.

Für den "Innovationsbonus" ist der Förderantrag jedoch vorAbschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen! 

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Seit dem 01. Januar 2009 gilt in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt von derzeit 6 Prozent auf 14 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen.

Daher verpflichtet das EEWärmeG alle Eigentümer von Gebäuden die neu gebaut werden, Erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung zu nutzen. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer ob privat, öffentlich oder gewerblich.

Um die Nutzungspflicht zu erfüllen, können alle Formen von Erneuerbaren Energien auch in Kombination genutzt werden.

Um nicht nur zu fordern sondern auch zu fördern, sieht der Gesetzgeber für den Neubau ebenfalls finanzielle Zuschüsse vor.
>>> Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Förderflyer 2009.

Basisförderung für Biomasseanlagen:

Die Basisförderung umfasst die Förderung von automatisch beschickten Pelletskesseln ab 5 <acronym>kW</acronym> bis 100 <acronym>kW</acronym> Nennwärmeleistung und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 <acronym>kW</acronym> bis 100 <acronym>kW</acronym> Nennwärmeleistung und einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 89%. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. 

Seit 2008 gibt es einen zusätzlichen Kombinationsbonus für die kombinierte Installation einer Biomasseheizung mit einer  Solaranlage in Höhe von 750,00 €. 

Bei Antragstellung ab dem 01.03.2009 beträgt die Förderung für automatisch beschickte Pelletkessel bis 100 <acronym>kW</acronym> Nennwärmeleistung 36,00 € je <acronym>kW</acronym>, mindestens jedoch 2.000,00 €.

Im Neubau sieht die Förderung 27,00 € je kW vor, mindestens jedoch 1.500,00 €.

Bei der Kombination des Kessels mit einem Speicher (Mindestvolumen 30 l/kW) beträgt die Förderung 2.500,00 € pro Anlage.

Bei der Kombination des Kessels mit dem Speicher beträgt die Förderung im Neubau 1.875,00 €.

Für Biomasseanlagen in Gebäuden mit hohem Dämmstandard gibt es darüber hinaus Effizienzboni die die Förderung der Anlage auf bis zu 5.000,00 € anheben (Details s. Info Download Formblatt).

 

Die genauen Konditionen sowie die Einzelheiten der Förderung erfahren Sie bei:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Telefon: 01801/335577; Fax: 069/743164355

E-Mail: iz(at)kfw.de